Arbeitsgruppe 1:

„Religion und Recht“

Das Verhältnis religiöser und internationaler Rechtstraditionen erfassen und einen Frieden durch Recht verhandeln.

Unser Schwerpunkt

Die erste Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Religion und Recht. Die Teilnehmenden, die aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen stammen, untersuchen, wie in den Heiligen Schriften und religiösen Traditionen der abrahamitischen Religionen kanonisches Recht verhandelt wird. Aus religionsvergleichender Perspektive werden theoretische Grundlagen generiert, die das friedensstiftende Potenzial von Religion in den Fokus nehmen.

In den Blick genommen wird auch das Zusammenspiel von Staat und Religion, das international verschieden ausgestaltet ist und deshalb einer vertieften Auseinandersetzung bedarf. Von besonderem Interesse sind dabei die Dynamiken des Verhältnisses von religiösen Rechtstraditionen und staatlichem Recht: Welchen Einfluss hat das Religionsrecht (zum Beispiel die Gleichheit der Religionen, die Religionsfreiheit oder Priorisierungen von Religionen) auf die gemeinschaftsbildende und friedensfördernde Funktion von Religion? Auf welche religiösen Rechtstraditionen beziehen sich Religionsgemeinschaften in der Auseinandersetzung mit religiöser Pluralität, staatlichen Interventionen und politischer Instrumentalisierung?

Ausgehend von diesen Überlegungen sollen anhand des Beispiels der Menschenrechte, die unabhängig von kulturellen und religiösen Kontexten als universal gültig gelten, die in der Praxis auftretenden unterschiedlichen Interpretationen und Auslegungen näher untersucht und die daraus resultierenden Ergebnisse für die Zusammenarbeit von Diplomatie und Religionen greifbar gemacht werden. Dabei sollen sowohl inter- als auch intrareligiöse Menschenrechtsdebatten aufgearbeitet werden. Leitend für die Arbeitsgruppe ist schließlich die Fragestellung, inwiefern rechtliche Grundlagen und Institutionen wie die Vereinten Nationen wichtige Rahmenbedingungen für eine Friedenssicherung liefern und einen Frieden durch Recht gewährleisten können.

Religion und Recht

Zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählen folgende Aspekte:

  • Recht in den Heiligen Schriften und religiösen Traditionen
  • Verhältnis von staatlichem Recht und religiösen Rechtstraditionen
  • Menschenrechte – Interpretationen und Ausgestaltungen
  • Frieden durch Recht?
  • Recht auf Widerstand